Ein verkehrssicheres Fahrrad benötigt die im Bild beschriebenen Ausstattungsdetails. © ADFC
Das verkehrssichere Fahrrad
Sehen und gesehen werden – das ist im Straßenverkehr von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Radfahrende, die sicher unterwegs sein wollen, achten deshalb darauf, dass ihr Fahrrad den Vorschriften entspricht.
Ein Fahrrad ist verkehrssicher, wenn es entsprechend der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ausgerüstet ist: Es braucht eine helltönende Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen (starre Naben an Bahnfahrrädern/Fixies gelten nicht als Bremse!) sowie zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sind.
Das muss dran sein
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Fahrradbeleuchtung. Vorgeschrieben sind hier ein weißer Frontscheinwerfer sowie ein rotes Rücklicht. Front- und Rücklicht können auch batteriebetrieben sein und müssen tagsüber nicht mitgeführt werden.
Sie müssen jedoch das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts tragen (siehe Foto Wellen-Grafik mit K-Nummer). Für gute Sichtbarkeit von der Seite sind wahlweise Reflektorstreifen an den Reifen oder gelbe Speichenreflektoren (jeweils zwei pro Rad) vorgeschrieben. Auch ein weißer Reflektor vorn und ein roter Großrückstrahler hinten sind vorgeschrieben.
Das sollte dran sein
Sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben, sind hochwertige Schlösser, eine Standlichtanlage, ein Kettenschutz, ein stabiler Gepäckträger und Schutzbleche für die Laufräder.
Bremsen und Lichtanlage sind nicht nur sicherheitsrelevant, sie sind auch wie Kette und Reifen Verschleißteile und sollten regelmäßig auf Funktion und Verschleiß überprüft werden. Wer nicht selbst Hand anlegen möchte, sollte sein Fahrrad mindestens einmal im Jahr in einer Fachwerkstatt überprüfen lassen.
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