Interesse, mal eine Radreise in der Gruppe zu unternehmen, am Wochenende oder auch als Mehrtagestour in Form von Etappentouren oder Sternfahrten? Angebote finden Sie im Radreisekalender. Für die hier angebotenen Radreisen tritt der ADFC Leverkusen als Reiseveranstalter gemäß §§651 ff BGB auf .
Die Teilnehmerzahl der Radreisen ist begrenzt. Bei erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie zusammen mit der Teilnahmebescheinigung eine Rechnung sowie einen Sicherungsschein.
Es gelten nachfolgende Dokumente:
Unser aktualisiertes Radtourenbuch „Radtouren in Leverkusen und Umgebung“ erscheint Ende März 2022 in der 4. Auflage.
Im Buch gibt es insgesamt 13 mit Text und Karte ausführlich beschriebene Radtouren, die als Tagestouren individuell geradelt werden können. So führen Radtouren zu Zielen ins Diepental, nach Blecher, zum Wildpark im Dünnwald, nach Monheim, nach Köln, nach Altenberg, nach Schloss Burg und zur Müngstener Brücke, nach Herrenstrunden, zum Unterbacher See, zum Schloss Benrath, nach Zons und zum Kloster Knechtsteden. Außerdem gibt es zwei beschriebene Stadtrundfahrten in Leverkusen. Neu ist die Radtour über die Bergischen Bahntrassen - Balkantrasse, Nordbahntrasse und Korkenziehertrasse.
Autoren des Radtourenbuches sind die Radtourenleiterinnen und Radtourenleiter des ADFC Leverkusen.
Jede Tour mit detaillierten Angaben zur Streckenführung mit Kilometer-Angaben. Informationen zu den Sehenswürdigkeiten und Einkehrmöglichkeiten.
Die Touren 1 bis 4 und 13 führen durch Leverkusener Stadtgebiet, die Touren 5 bis 12 gehen darüber hinaus in die Nachbargemeinden. Die Touren sind unterschiedlich lang, und bei einigen sind auch ein paar Höhenmeter zu bewältigen.
Die im Buch abgedruckten Kartenausschnitte sollen helfen, geeignete Touren auszuwählen. Sie sind eine grobe Orientierungshilfe und eignen sich nicht als Kartenersatz. Die Tourenbeschreibungen sind sehr ausführlich. Trotzdem sollte man einen Stadtplan bzw. eine Radtourenkarte dabei haben.
Der ADFC Leverkusen als Herausgeber ist an Rückmeldungen über Erfahrungen mit den Touren sehr interessiert. Diese könnten bei einer Neuauflage gegebenenfalls berücksichtigt werden.
Bitte nehmen Sie dann mit uns Kontakt auf.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.