Fahrradzählstellen in Leverkusen - Ergebnisse 2023

An den Fahrradzählstellen in Leverkusen wurden 2023 nur 900.449 Radfahrende gezählt

Im dritten Jahr: Drei Fahrradzählstellen in Leverkusen zählen 2023 nur 900.449 Radfahrende

Die drei Fahrradzählstellen in Leverkusen dokumentieren die große Bedeutung des Radverkehrs auf den Trassen und wichtigen Pendlerrouten in Leverkusen, sagt der Allgemeine Fahrrad-Club (ADFC) und blickt auf die aktuellen Stände. Der Rekord von 2022 mit 1.007.778 Radlerinnen und Radler wurde weder erreicht, noch überschritten.

Dhünn-Radweg ist weiter Spitzenreiter
423.683 Radfahrende (2022: 470.308) haben 2023 diesen Radweg genutzt. Auf Platz zwei liegt die Fahrradzählstelle in Hitdorf, eine ebenfalls wichtige Route für Radpendler. Dort wurden 254.024 Radfahrende gezählt (2022: 293.103), einem Minus gegenüber 2022 von 39.079 Radfahrenden. Auch die Balkantrasse kam nicht zu ihrem Vorjahresergebnis: 222.742 Menschen radelten diese Strecke 2023. 2022 waren es noch 244.367 Radfahrende. Gesamtsumme des Jahres 2023:

900.449 Radlerinnen und Radler

Für Kurt Krefft, 1. Vorsitzender des ADFC Leverkusen, steht fest: „Die Zählstellen belegen, dass die Radwege sehr häufig benutzt werden. Das merkt man nicht nur morgens und abends zur Radpendlerzeit, sondern auch am Wochenende. Ganz zu schweigen davon, dass erfreulicherweise immer mehr Schüler mit dem Rad unterwegs sind. Die schlechte Nachricht aber ist, dass die Radverkehrsanlagen nicht mehr zeitgemäß sind. Zu schmal und zum Teil in einem schlechten Zustand. Hier muss die Stadt Leverkusen unbedingt handeln.“

Laut ADFC sind die Fahrradzählstellen wichtige Instrumente für die Verwaltung, denn mit ihnen kann das Radverkehrsaufkommen auf den wichtigen Radverbindungen in Leverkusen objektiv gemessen werden. Denn Radfahrende werden automatisch erfasst, sobald sie die Induktionsschleifen überfahren.

Fahrrad-Club fordert weitere Fahrradzählstellen

Der ADFC Leverkusen hat daher der Stadt Leverkusen weitere Vorschläge für die nächsten drei Fahrradzählstellen gemacht: Auf der Nordseite am Beginn/Ende der Fußgängerzone Schlebusch, auf dem Geh- und Radweg entlang der Ostseite der Bahngleise in Wiesdorf, gegenüber des Forums, in Höhe des Knotenpunktes 19, der RadRegionRheinland und auf dem Bürriger Deich. Weitere Standorte von Fahrradzählstellen wären beispielsweise: Fahrradstraße Am Stadtpark, Fahrradstraße Grüner Weg, Verbindungsdeich zwischen Reuschenberger Mühle und Rheindorfer Straße, Konrad-Adenauer-Platz (Radwegführungen aus allen Richtungen), Gezelinallee, Opladenerstraße, Rennbaumstraße Busspur, Lützenkirchenerstraße, Pommernstraße, Bahnallee (zwischen der Abfahrt Campusbrücke und Humboltstraße), Kastanienallee, Hardenbergstraße, Windthorststraße, F.-F.-Runge Straße (kurz vor der Manforter Straße), Manforterstraße (Höhe der Polizei), Willy-Brand-Ring, Bensbergerstraße, Odenthalerstraße, Bergische Landstraße, Tempelhoferstraße, Steinbüchelerstraße, Schlebuschrath und Rathenaustraße. Weitere sollten folgen. Mit diesem engmaschigen Netz kann die Stadtverwaltung die Radverkehrsströme aufnehmen und umfassend analysieren. Eine fahrradfreundliche Stadt, wie es Leverkusen sein möchte, braucht so ein dichtmaschiges Netz von Fahrradzählstellen.

Spannende Zahlen:

Interessant ist der tägliche Durchschnitt an den Fahrradzählstellen in 2023:

Dhünn-Radweg 1.161, Wiesenstraße in Hitdorf 696 und Balkantrasse 610 Radlerinnen und Radler.

Wenn man bedenkt, dass der Durchschnitt heißt: Vom 1.1. bis 31.12. in jeweils 24 Stunden, beispielsweise der Dhünn-Radweg, täglich mit 1.161 Radfahrenden (von 0:00 Uhr bis 23:59 Uhr)!

Der Tagesspitzenwert 2023 wurde auf dem Dhünn-Radweg am 4. Juni mit 2.690 Radlerinnen und Radler, in Hitdorf am 29. Mai mit 2.580 Radlerinnen und Radler und auf der Balkantrasse ebenfalls am 29. Mai mit 2.169 Radlerinnen und Radler erreicht.

Kontakt

Kurt Krefft

ADFC Leverkusen

1. Vorsitzender

Mobil 0176 53921614

EMail kurt.krefft [at] adfc-lev.de

Internet https://leverkusen.adfc.de


https://leverkusen.adfc.de/neuigkeit/fahrradzaehlstellen-in-leverkusen-ergebnisse-2023

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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