Deutschland-Premiere: Bürgerentscheid am 6.3. in Kaarst zur Fahrradinfrastruktur

Deutschland-Premiere: Am Sonntag, 6. März 2022, können in Kaarst die Wahlberechtigten selbst über die Fahrradinfrastruktur in ihrer Stadt entscheiden

 

Das Ergebnis des Bürgerentscheides vom 6.3.2022 ist eingestellt

Deutschland-Premiere: Am Sonntag, 6. März 2022, können in Kaarst die Wahlberechtigten selbst über die Fahrradinfrastruktur in ihrer Stadt entscheiden 

Düsseldorf, 03.03.2022 

Nr. 3/2022

Der Fahrrad-Club ADFC in Nordrhein-Westfalen appelliert an die Wahlberechtigten in Kaarst, am kommenden Sonntag, 06. März 2022, in die Wahllokale zu gehen und für den Radentscheid Kaarst zu stimmen.
 

Erstmals in Deutschland haben Bürgerinnen und Bürger der NRW-Stadt Kaarst es an diesem Wochenende selbst in der Hand, mit ihrer Wahlentscheidung Einfluss auf die Fahrradinfrastruktur ihrer Kommune zu nehmen. Denn obwohl die Initiative mit 2608 Unterschriften weit mehr als die für den Radentscheid erforderlichen Stimmen erreicht hatte, lehnte die Ratsmehrheit aus CDU und Grünen das von der Initiative gewünschte Konzept ab.

Da die erforderliche Zahl der Unterschriften (Quorum) erreicht war, es aber keine Einigung zwischen Stadt und Initiative gab, müssen laut Gemeindeordnung in einem solchen Fall die Wahlberechtigten innerhalb von drei Monaten zum Bürgerentscheid an die Wahlurnen gerufen werden.

Kaarst entschied sich damit anders als die Städte Aachen, Bielefeld, Bonn, Essen und Marl, die die Forderung des jeweiligen Radentscheids annahmen und bereits in der Umsetzung sind. Einige – wie die mit Kaarst vergleichbare Mittelstadt Marl – investieren inzwischen bereits Millionensummen in eine bessere Fahrradinfrastruktur und nutzen dabei auch Fördermittel.

Axel Fell, Landesvorsitzender des ADFC NRW, sagte: „Wir begrüßen den Radentscheid, weil so viele Menschen im Vorfeld dafür gestimmt haben und sich gemeinsam mit Politik und Verwaltung in die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur einbringen wollen. Es ist schade, dass die Kommune diese Chance bürgerschaftlichen Engagements nicht genutzt hat und sie die Bürger*innen stattdessen an die Wahlurnen zwingt. Gerade in Zeiten von Politikverdrossenheit sollten wir doch dankbar sein für den Input und die Bereitschaft, gemeinsam mit Politik und Verwaltung etwas zum Besseren verändern zu wollen.“

Nun muss die Initiative es schaffen, dass sich rund 7.000 Wahlberechtigte beteiligen und davon die Mehrheit für den Radentscheid stimmt. Sollte das gelingen, gilt die Entscheidung der Bürger*innen wie ein Ratsbeschluss und muss 1:1 von der Stadt umgesetzt werden.

Heribert Adamsky, der Vorsitzende des ADFC Rhein-Kreis Neuss, sagt: „Die Kaarster Bürger haben schon mehrmals gute Konzepte für den Radverkehr in ihrer Stadt gesehen, die dann aber leider von Politik und Verwaltung auf die lange Bank geschoben wurden. Der Radentscheid Kaarst gibt konkrete Zeitziele vor - und genau diesen Druck, die guten Sachen auch wirklich zu machen, braucht die Stadt Kaarst jetzt, um die Kurve Richtung Verkehrswende zu kriegen. Damit das passiert, müssen die Wahlberechtigten jetzt der Stadt auf die Sprünge helfen. Deshalb ist die richtige Entscheidung am Sonntag: Ja zum Radentscheid!“

So benötige die Verwaltung mehr Mut zu Tempo 30 und zu Fahrradstraßen und müsse auch Parkplätze reduzieren, wo sichere Fuß- und Radwege entstehen können.

Der Radentscheid Kaarst ist einer von mehr als 50 Radentscheiden in Deutschland. Diese Bürgerbegehren stoßen die Verkehrswende von unten an. Bislang haben sich mehr als eine Million Menschen mit ihrer Unterschrift für mehr und besseren Radverkehr in ihrer Stadt eingesetzt.

Auch Axel Fell, der Landesvorsitzende des ADFC NRW, sagt: „Liebe Kaarster*innen geht am Sonntag wählen und stimmt für den Radentscheid! Zeigt, dass die demokratischen Prozesse in NRW funktionieren und dass wir Bürgerinnen und Bürger Einfluss auf die Politik nehmen können. Lasst euch jetzt, nach all der vielen und guten ehrenamtlichen Arbeit in diesem entscheidenden Moment nicht das Heft des Handelns aus der Hand nehmen!“

ADFC NRW

Pressemitteilung vom 6.3.2022:

Der Fahrrad-Club ADFC in Nordrhein-Westfalen bewertet den bundesweit ersten an der Wahlurne entschiedenen Radentscheid trotz Scheiterns als Erfolg für den Radverkehr.

Die Wähler*innen in Kaarst hatten am heutigen Sonntag (06. März 2022) als bundesweit erster Radentscheid an der Wahlurne über ihre Fahrradinfrastruktur zu entscheiden.  3076 Stimmberechtigte entschieden sich für den Radentscheid, 4136 stimmten dagegen.  Damit verfehlte der Bürgerentscheid das notwendige Quorum von mindestens 7.000 Ja-Stimmen. Trotz der geringen Wahlbeteiligung von nur 20,8 Prozent stimmten sogar noch mehr Bürger für den Radentscheid als schon bei der vorausgehenden Unterschriftensammlung. Das ist ein Achtungserfolg, zu dem der Fahrrad-Club den Initiatoren des Radentscheids gratuliert. 

Die Initiative Kaarster for Future hatte gefordert, dass die Kommune in den nächsten sechs Jahren die Ziele des Radentscheids umsetzen muss. Dazu zählen zum Beispiel der sichere Ausbau von Radwegen und Kreuzungen und ein hauptamtlicher Fahrradbeauftragter.

Axel Fell, der Landesvorsitzende des ADFC NRW, sagte: „Der Radentscheid hat die Probleme beim Radverkehr in Kaarst zum Top-Thema gemacht und dafür das Bewusstsein in der Öffentlichkeit geschaffen. Die Politik hat klar verstanden, dass es nicht mehr reicht, einfach nur von der Verkehrswende zu reden und Konzepte zu erarbeiten. Sie müssen auch mutig umgesetzt werden. Nicht irgendwann, sondern innerhalb der nächsten sechs Jahre. Und die Radentscheid-Initiative und Bürger*innen und Bürger müssen endlich dabei mitreden dürfen.“

Erstmals in Deutschland hatten die Bürgerinnen und Bürger der NRW-Stadt Kaarst es an diesem Wochenende selbst in der Hand, mit ihrer Wahlentscheidung Einfluss auf die Fahrradinfrastruktur ihrer Kommune zu nehmen. Denn die Ratsmehrheit aus CDU und Grünen hatte das Konzept der Initiative Kaarster for Future abgelehnt, obwohl die erforderliche Unterschriftenzahl (Quorum) erreicht war. Deshalb musste die Entscheidung wie von der Gemeindeordnung NRW vorgegeben an der Wahlurne entschieden werden.

Fahrrad-Club sieht jetzt Kommune in der Pflicht

Heribert Adamsky, Vorsitzender des ADFC im Rhein-Kreis-Neuss, sagte: „Nach dem gescheiterten Radentscheid werden wir jetzt die Arbeit von Verwaltung und Politik sehr genau beobachten und begleiten, damit deren Radverkehrsmaßnahmen auch wie versprochen bald umgesetzt werden.“

Der Radentscheid Kaarst ist einer von mehr als 50 Radentscheiden in Deutschland, allein elf gibt es in NRW. Diese Bürgerbegehren stoßen die Verkehrswende von unten an. Zuvor hatten bereits die Städte Aachen, Bielefeld, Bonn, Essen und Marl die Forderung der jeweiligen Radentscheide übernommen, wo sie bereits in der Umsetzung sind. In manchen Städten wie der mit Kaarst vergleichbaren Mittelstadt Marl sind bereits zusätzliche Radverkehrsplaner*innen eingestellt und die ersten Millionen Euro in die Radinfrastruktur investiert worden.

Nächster Radentscheid an der Wahlurne in Bochum?

Den nun in Kaarst gescheiterten Rad-Bürgerentscheid bewertet der ADFC Landesverband Nordrhein-Westfalen dennoch als ein motivierendes Signal für kommende Radentscheide. Denn auch in Bochum wird es in diesem Jahr auf einen Bürgerentscheid hinauslaufen, weil die Verhandlungen mit der Politik nach zuletzt erfolglosen Gesprächen mit der SPD abgebrochen wurden.

Über den NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit rund 54.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 40 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrades ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211-6870813
Mobil 0151-67534402
Mail: presse@adfc-nrw.de
Internet: www.adfc-nrw.de


https://leverkusen.adfc.de/pressemitteilung/deutschland-premiere-buergerentscheid-am-63-in-kaarst-zur-fahrradinfrastruktur

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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