Mit Abstand überholen © Polizei NRW Köln/Leverkusen

"Aktion Seitenabstand - Sie sind gefragt"

Polizei Köln/Leverkusen bittet alle Radlerinnen und Radler um Mithilfe

Polizei Köln/Leverkusen bittet alle Radlerinnen und Radler um Mithilfe

Die Straßenverkehrsordnung schreibt seit dem 28.04.2020 einen seitlichen Mindestabstand von innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden vor. Wenn diese Abstände aufgrund der Straßenbreite oder der Verkehrslage nicht eingehalten werden könnendarf auch nicht überholt werden! Der Kraftfahrzeug Führende hat dann hinter den zu schützenden Verkehrsteilnehmern zu bleiben, bis unter Wahrung des seitlichen Mindestabstandes gefahrlos überholt werden kann. Für Zuwiderhandlungen ist mindestens ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro vorgesehen. Der Seitenabstand gehört ebenso wie die Gefahren beim Rechtsabbiegen und das Freihalten von Radverkehrsflächen zu den Schwerpunktthemen der Polizei Köln/Leverkusen bei der Bekämpfung von Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Rad Fahrenden. Diese Verkehrsunfälle haben häufig schwere Körperschäden zur Folge.

Die Beteiligung der Bevölkerung ist erwünscht. Die Polizei Köln/Leverkusen bittet alle Rad Fahrende, mitzuteilen, wann oder wo es beinahe zu Verkehrsunfällen gekommen wäre. Dabei sind natürlich Erlebnisse im Zusammenhang mit dem vorgeschriebenen, seitlichen Mindestabstand besonders interessant.

Die Polizei Köln/Leverkusen hat hierfür eine E-Mail Adresse sicher-radfahren.koeln(..at..)polizei.nrw.de eingerichtet, an das Bürgerinnen und Bürger ihre Erfahrungen schicken können.

(Kurt Krefft)

Die Polizei Köln wird die Einsendungen auswerten, mit eigenen Erkenntnissen abgleichen und prüfen, was auch mit Partnern der Verkehrssicherheitsarbeit an ausgesuchten Orten für die Sicherheit im Radverkehr oder auch das Sicherheitsgefühl der Rad Fahrenden getan werden kann.

(Quelle: Der Text ist ein Auszug aus der Pressemeldung der Polizei Köln/Leverkusen vom 21.06.2020)

(Kurt Krefft)

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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